Elternbrief: Erneute Anpassungen der Schutzmassnahmen ab Montag, 29.11.2021

Rüschegg, 26.11.2021

Sehr geehrte Eltern

Die positiven Coronafälle steigen seit mehreren Wochen leider wieder stark an. Deshalb hat der Gesamtregierungsrat für die Volkschule neue Massnahmen beschlossen. Ab Montag, 29. November 2021, gilt in den Innenräumen der Schule wieder eine generelle Maskentragpflicht. Einzig Kindergarten- und Schulkinder bis zur vierten Klasse sind von dieser Maskentragpflicht ausgenommen. Kinder ab der 5. Klasse sowie alle weiteren Personen müssen in der Schule wieder eine Maske tragen. Diese Massnahme ist vorläufig befristet bis am 24. Januar 2022 in Kraft.

Die Schülerinnen und Schüler können die Masken kostenlos an der Schule beziehen. Das Tragen von eigenen Schutzmasken ist ebenfalls erlaubt. In den von den Gemeinden organisierten Schülertransporten müssen Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Masken tragen. Aufgrund der epidemiologischen Situation sind Schulbesuche für Eltern und Angehörige aktuell nicht angezeigt. In dringenden Fällen ist ein Schulbesuch nach erfolgter Kontaktaufnahme mit der zuständigen Schulleitung unter Einhaltung der Maskentragepflicht der besuchenden Person möglich.

Bereits in der vergangenen Woche ist das Vorgehen beim Ausbruchstesten angepasst worden. Ist ein Viertel oder mehr einer Klasse positiv getestet, ordnet die Schulleitung Fernunterricht an, bis die erste Ausbruchstestung stattgefunden hat und die Resultate vorliegen. Aufgrund der Zunahme an Covid-Ausbrüchen an Schulen dauert es z.T. länger, bis das Ausbruchstesten stattfinden kann. In der Regel besteht ein Ausbruchstesten aus drei Tests im Abstand von jeweils vier Tagen. Dieses wird vom kantonsärztlichen Dienst angeordnet.

Werden bei der ersten Ausbruchstestung weitere Schülerinnen oder Schüler positiv getestet, wird der Fernunterricht bis zur zweiten Testung fortgesetzt. Je nach Resultat werden vom Contact Tracing weitere Massnahmen angeordnet. Eine Klassenquarantäne wird im Einzelfall geprüft und kann angeordnet werden, wenn die Hälfte oder mehr der Schülerinnen und Schüler positiv getestet sind.

Wir setzen alles daran, die Schulen offen und den Präsenzunterricht weiterhin aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist es unser grösstes Anliegen, die Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler und des Schulpersonals bestmöglich zu schützen. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten nach wie vor. Falls Ihr Kind Krankheits- oder Erkältungssymptome zeigt, darf Ihr Kind die Schule nicht mehr besuchen und die Lehrperson ist zu informieren. Bitte lassen Sie Ihr Kind testen und achten Sie darauf, dass Ihr Kind erst nach bestätigtem negativem Corona-Test wieder Kontakte zu anderen Kindern oder Erwachsenen hat. Diese Tests, für die kein Zertifikat ausgestellt wird, sind weiterhin gratis. Testorte sind auf www.be.ch/wo-testen-bern aufgeschaltet.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihr wertvolles Engagement und Ihr Verständnis
und wünsche Ihnen gute Gesundheit.

Schulleitung Rüschegg

Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Bern

Die aktuelle Übersicht der Schutzmassnahmen zeigt Ihnen, was aktuell an unserer Schule alles zur Eindämmung des Virus’ unternommen wird.

Merkblatt Covid-19 Oktober 2020

In Zusammenarbeit mit dem BAG hat die Erziehungsdirektorenkonferenz ein Merkblatt für das Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymtomen bei Kindern herausgegeben. Diese hilft den Eltern bei der Entscheidung, ob sie ihr Kind zu Schule schicken können oder nicht.

Anders als in den Weisungen, die vor den Herbstferien galten, dürfen die Kinder das 1. und 2. Zxklus’ auch zum Unterricht kommen, wenn sie leichte Halsschmerzen und / oder leichten Husten ohne Fieber haben.

Alle Kinder unserer Schule erhalten am ersten Schultag nach den Herbstferien einen Elternbrief mit den aktuellen Informationen.

Wir wünschen nun allen einen guten Start in das zweite Quartal und verbleiben mit freundlichen Grüssen

Kollegium und Schulleitung Rüschegg